Genehmigung des Ministerrates (Cap.109)

Wenn Sie kein EU-Bürger sind, benötigen Sie für den Erwerb unbeweglichen Vermögens in Zypern die Genehmigung des Ministerrates, die über den Bezirksbeamten beantragt wird. Es handelt sich um einen Verfahrensschritt, üblicherweise nicht um ein Hindernis.

Was sie umfasst

In der Regel eine Wohnimmobilie zur Eigennutzung oder ein Grundstück von bis zu etwa 4,000 m². Anträge außerhalb dieses Rahmens werden im Einzelfall entschieden.

Zeitrahmen

Rechnen Sie mit 2 bis 6 Monaten. Das Verfahren läuft normalerweise parallel zu allem anderen und verzögert den Abschluss daher selten — muss aber erteilt sein, bevor das Eigentum auf Ihren Namen übertragen wird. Sie können in der Regel unterzeichnen, zahlen und die Immobilie in Besitz nehmen, während die Genehmigung noch aussteht.

Was von Ihnen verlangt wird

  • Eine Kopie des Kaufvertrags
  • Reisepasskopien für jeden Käufer
  • Nachweis der Herkunft der Mittel
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis
  • Angaben zur Immobilie, einschließlich Eigentums- und Planungsstatus

Der Rahmen für ausländisches Eigentum wird derzeit aktiv überprüft. Vergewissern Sie sich vor Verlass auf diese Angaben über den aktuellen Stand.

Unsere Quellen

Acquisition of Immovable Property (Aliens) Law, Cap. 109

This is an estimate for general information. It is not legal, tax or financial advice. Confirm every figure with a qualified Cypriot advocate and the Tax Department before signing anything.