Übertragungsgebühren

Übertragungsgebühren werden an das Grundbuchamt (Department of Lands and Surveys) gezahlt, wenn das Eigentum auf Ihren Namen übertragen wird. Sie fallen bei Weiterverkäufen an. Sie fallen nicht an, wenn beim Kauf Mehrwertsteuer erhoben wurde.

Die Staffeln

WertanteilSatz
Bis €85,0003%
€85,000 bis €170,0005%
Über €170,0008%

Die Staffeln sind progressiv: Jeder Satz gilt nur für den Wertanteil, der in diese Stufe fällt, nicht für den gesamten Preis.

Die gesetzliche Ermäßigung

Auf die berechnete Gebühr wird eine gesetzliche Ermäßigung von 50% angewandt. Unsere Aufstellung zeigt den Betrag vor der Ermäßigung durchgestrichen neben dem tatsächlich zu zahlenden Betrag, weil veröffentlichte Ratgeber beide Zahlen nennen und der Unterschied verwirrend ist, wenn man nicht weiß, welche man gerade liest.

Zwei Käufer kosten weniger als einer

Die Staffeln gelten pro Käufer. Teilt man einen Kauf auf zwei Namen auf, halbiert sich der Wert, auf den jeder Käufer veranlagt wird, wodurch mehr davon in den niedrigeren Staffeln bleibt. Bei einem mittelpreisigen Weiterverkauf summiert sich die Ersparnis auf mehrere tausend Euro. Dies ist ein echter, legitimer Gestaltungspunkt, den Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen sollten, bevor der Vertrag entworfen wird.

Wenn nichts zu zahlen ist

Wurde bei der Transaktion Mehrwertsteuer erhoben, fällt keine Übertragungsgebühr an. Sie zahlen nicht beides. Deshalb steht auf der Aufstellung für einen Neubau bei den Übertragungsgebühren null statt einer weggelassenen Zeile.

Unsere Quellen

Immovable Property Transfer and Mortgage Law, Cap. 232

This is an estimate for general information. It is not legal, tax or financial advice. Confirm every figure with a qualified Cypriot advocate and the Tax Department before signing anything.